Gehen Sie online - WLAN-Nutzung in Ihrer Ferienunterkunft

Sommer, Sonne, Sand und Meer, da denkt erst einmal kaum jemand ans Surfen im Internet. Doch immer mehr Menschen wollen oder müssen auch im Urlaub ins Netz. Um E-Mails zu checken, Kontakte mit Familienmitgliedern zu halten oder gar um für einige Stunden oder Tage zu arbeiten. Diese Gäste würden Sie nicht gewinnen, wenn Sie in Ihrem Feriendomizil keine Internet-Nutzung anbieten. Für viele ist ein Drahtlosnetzwerk (WLAN) mittlerweile Standard. Sie brauchen nur den Anschluss zu stellen. Und Ihre Gäste können per Smartphone oder mitgebrachtem Laptop beim Frühstück auf der Terrasse nach Wettervorhersagen, Sehenswürdigkeiten, Ausflugszielen, Restaurants und Veranstaltungen suchen. Einmal ins Croissant gebissen und nebenbei nach dem Italiener für den Abend gegoogelt. Ein Schluck Kaffee, dabei Wetter und Ausflugsziel angeklickt und schon steht das Tagesprogramm.

Jedoch birgt dieser Service für Sie als Gastgeber Gefahren. Ihre Gäste könnten illegal Musik oder Filme aus dem Internet herunterladen oder auf verbotene oder kostenpflichtige Seiten surfen. Und Sie haften dafür! Das kann langwierige Abmahnverfahren und hohe Kosten nach sich ziehen. Wie können Sie sich schützen vor Viren, Schadsoftware oder widerrechtlichem Datenklau?

Sorgen Sie zuallererst dafür, dass alle Nutzer wirklich wissen, was sie dürfen und was nicht. Weisen Sie sie zum Beispiel nachweisbar daraufhin, dass der Internetzugang nicht für Urheberrechtsverletzungen, insbesondere nicht für die Teilnahme an sogenannten „file-sharing“-Diensten, also Tauschbörsen von Musik oder Filmen genutzt werden darf. Oder, dass das Passwort nicht an Dritte weitergegen werden darf. Setzen Sie einen Vertrag über die Internetnutzung auf und lassen Sie sich diese Belehrung von jedem Gast und allen anderen Nutzern unbedingt unterschreiben. Diese schriftliche Nutzungsvereinbarung heben Sie mindestens drei Jahre auf. Ein sehr gutes Muster für einen solchen Vertrag können sie unter https://www.wbs-law.de/internetrecht/kostenfreier-internet-nutzungsvertrag-schuetzt-anbieter-von-w-lans-vor-abmahnungen-66930/#more-66930 herunterladen und kostenfrei nutzen.

Vergeben Sie am besten für jeden Gast ein neues Passwort und nutzen Sie den Anschluss nicht selbst. Dann können Sie bei möglichen Verstößen nachvollziehen, wer wann im Internet war.

Wählen Sie einen leicht zu administrierendes Wlan-Router. Am besten einen, den Sie aus der Ferne bedienen können, damit Sie für die Einstellungen der neuen Passwörter nicht jedes Mal zum Ferienobjekt müssen.

Sie müssen auch dafür sorgen, dass ungewollte Dritte nicht über Ihren Anschluss und Ihren WLAN-Router surfen können. Eine handelsübliche aktuelle Absicherung ist ein WPA 2-Passwort.

Zusätzlich können Sie eine Firewall auf Ihrem WLAN-Router installieren. Darüber lässt sich zum Beispiel auch der Zugriff auf bestimmte Internetseiten blockieren (Port-Sperrung), die zum illegalen Datentausch genutzt werden.

Sollten Sie Ihren Gästen Endgeräte wie einen Laptop oder Computer zur Verfügung stellen, dann achten Sie auf einen aktuellen und ausreichenden Virenschutz. Zudem sollten Sie Ihren Computer so einstellen, dass keine externen Daten oder Programme von CDs oder Datensticks installiert werden können, sich Anhänge von Mails nicht automatisch öffnen und bestimmte Seiten im Netz – wie eben diese Tauschbörsen - nicht angesteuert werden können.

Wenn Sie sich mit der technischen Umsetzung all dieser Tipps nicht so gut auskennen, dann holen Sie sich lieber einen Fachmann ins Ferienobjekt, der Ihnen die nötige Software und den Virenschutz installiert und Ihnen die Nutzung aller nötigen Geräte vor Ort erklärt.

Gut zu wissen
  • WLAN macht Ihre Ferienwohnung für potentielle Gäste noch attraktiver
     
  • sichern Sie sich gegen eine widerrechtliche Nutzung mit einer schriftlichen Nutzungsvereinbarung ab
     
  • sichern Sie Ihr WLAN mit einem WPA2-Passwort
     
  • für jeden Gast ein neues Passwort
     
  • installieren Sie zusätzlich eine Firewall auf Ihrem WLAN-Router
     
  • wenn Sie ein Endgerät stellen, sichern Sie dieses gegen Missbrauch ab
     
  • holen Sie sich Hilfe von einem Fachmann
Tipps - WLAN für Ihre Gäste

Haben Sie sich bei bestfewo angemeldet und ein passendes Produkt (Online-buchbare Objekte oder Anfrageobjekte) ausgewählt, dann ist dies verbindlich. Sie bekommen von uns einen direkten Zugang zu unserem Gastgeberbereich. Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten ein und geben Sie alle Daten zur Ihrer Ferienunterkunft an. Halten Sie dazu Fotos und auch Grundrisse bereit, die können Sie hier in Ihrem Gastgeberbereich hochladen. Ebenso finden Sie viel Platz, um Ihre Unterkunft ausführlich zu beschreiben.

 

Sobald Sie uns Ihre Informationen im Gastgeberzugang übermittelt haben, werden wir diese entsprechend prüfen und dann für den Vertrieb freigeben. Das dauert nicht sehr lange. Von der Prüfung Ihrer Angaben bis zu Freischaltung auf bestfewo vergehen in der Regel maximal drei Werktage.

Sie können Ihre Ferienunterkunft auf zwei verschiedene Arte vermarkten:

 

• Direkte Online-Buchung

• Anfrageobjekte

 

Wir empfehlen Ihnen die direkte Online-Buchung. Sie wird von den Gästen bevorzugt und garantiert Ihnen mehr Erfolg. Mit dem Klick auf „Buchung“ hat der Gast sofort die Sicherheit, dass es klappt mit seiner Wunschunterkunft. Das ist vor allem wichtig, wenn er kurzfristig bucht. Da will kein Urlauber mehr riskieren, dass er am Ende womöglich ohne Unterkunft in seiner Urlaubsregion dasteht.

Für Sie als Gastgeber hat die direkte Online-Buchung den Vorteil, dass Sie nicht erreichbar sein müssen, damit eine Buchung zustande kommt. Die Direktbuchung in das bestfewo-System ist verbindlich. Der Urlauber erhält sofort eine automatische Bestätigung.

Die zweite Variante sind die sogenannten Anfrageobjekte. Der Interessent für Ihre Ferienwohnung stellt per E-Mail eine unverbindliche Anfrage zu einem verfügbaren Zeitraum. Diese Anfrage beantworten Sie als Gastgeber bitte innerhalb von 24 Stunden. Auf diese Weise können Sie mögliche Gäste auch ablehnen. Nachteilig ist, dass Sie permanent erreichbar sein müssen, um auf eine Anfrage zeitnah reagieren zu können. Sonst springen Ihre Interessenten womöglich ab.

Haben Sie Ihrem Gast zugesagt, buchen Sie ihn selbst in Ihrem persönlichen Gastgeberbereich ein.

Die Online-Buchung:

Bucht der Urlauber Ihre Ferienwohnung / Ihr Ferienhaus über bestfewo, so ist diese Buchung verbindlich – für Sie und Ihren Gast. Unmittelbar nach der verbindlichen Online-Buchung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung mit den Reisedaten sowie den Daten des Gastes: Seiner Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, usw. Sie können sich sofort mit ihm in Verbindung setzen, um Details der Anreise oder spezielle Wünsche während des Aufenthaltes zu klären. Für besondere Zielgruppen wie Allergiker ist dies sehr hilfreich.

Die Buchungsbestätigungen haben wir einheitlich gestaltet. Der Inhalt bleibt bis auf Kontaktdaten, Objekt, Zeitraum und Preis immer gleich. Mit dieser Bestätigung wird der Gast auch über Zahlungsmodalitäten und Stornogebühren informiert.

Ist bei uns eine Buchung eingegangen, teilen wir Ihnen das auf Wunsch auch sofort per SMS auf Ihrem Handy mit. Dieser Service ist für Sie kostenfrei.

 

Die Anfrage:

Vermarkten Sie Ihre Ferienunterkunft über Anfrage, erhalten Sie eine Information per E-Mail. Bitte prüfen Sie die Anfrage innerhalb der nachfolgenden 24 Stunden! Sagen Sie und der Gast der Buchung zu, tragen Sie Ihre Unterkunft im Gastgeberbereich bitte umgehend als gebucht ein. Die Buchung erfolgt kostenfrei, es fallen für Sie keinerlei Gebühren an.

Bei allen Buchungen ab 7 Tagen vor Reisebeginn erhalten Sie die Zahlung des Urlaubers per Überweisung.

War die Buchung kurzfristig, also weniger als 7 Tage vor Reisebeginn, dann kann Ihr Gast ausschließlich bei Ihnen vor Ort in bar bezahlen.

Sie können Ihre Anzeige jederzeit im Gastgeberbereich bearbeiten. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Angaben immer aktuell halten. Damit beugen Sie falschen Erwartungen Ihrer Gäste vor und vermeiden Beschwerden und Ärger.

 

Ihre selbst veränderten Daten werden erneut von bestfewo auf Plausibilität geprüft. Dann geben wir sie zur Vermarktung frei. Auch bei Änderungen dauert es in der Regel drei Tage bis diese online sichtbar sind.

Das Leben hält sich nicht immer an unsere Pläne. So ärgerlich es ist: Stornierungen gehören bei der Vermietung von Ferienwohnungen dazu. Krankheit, Unfälle oder andere Ereignisse können Ihren Gast dazu bringen, die Buchung Ihrer Unterkunft wieder zurückzunehmen. Auch Ihnen kann etwas passieren, sodass Sie nicht in der Lage sind, Ihren Pflichten als Gastgeber nachzukommen. Da reicht ein Wasserrohrbruch in der Ferienwohnung.

 

In jedem Fall müssen Sie die Stornierung umgehend bestfewo mitteilen! Sie können eine Buchung, die über BestFewo erfolgt ist, nicht selbst im System stornieren.

 

Hat Ihr Gast storniert, gelten die in der Buchung vereinbarten Stornierungsregeln. Sie sind Bestandteil des Unterkunft-Vertrages mit Ihnen. Sobald wir von einer Stornierung erfahren, in der Regel durch den Urlauber, informieren wir Sie selbstverständlich umgehend.

 

Wir geben den betreffenden Zeitraum so schnell wie möglich wieder frei, damit andere Urlauber Ihre Unterkunft buchen können.

 

Müssen Sie als Gastgeber einmal stornieren, teilen Sie uns bitte den Grund dafür mit.

Ihr Frage kann hier nicht beantwortet werden? Dann kontaktieren Sie uns einfach. Wir helfen Ihnen gerne weiter!